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Entschliesst sich ein in der Schweiz wohnhaftes Paar nicht beim für ihren Wohnsitz zuständigen Zivilstandsamt zu heiraten, wird eine Trauungsermächtigung ausgestellt, um bei einem anderen Zivilstandsamt die Ehe zu schliessen.

Für das Ausstellen einer Trauungsermächtigung ist das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams zuständig. 

Wenden Sie sich für weitere Informationen telefonisch an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams. Es empfiehlt sich, vorab beim zuständigen Zivilstandsamt des Eheschliessungsortes den Trautermin zu reservieren.

Die Trauungsermächtigung hat eine Gültigkeit von drei Monaten und ist kostenpflichtig.

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