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Entschliesst sich ein in der Schweiz wohnhaftes Paar im Ausland zu heiraten, wird teilweise (je nach Staat der Heirat) ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Für das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams zuständig. 

Wenden Sie sich für weitere Informationen telefonisch an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams.

Das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist kostenpflichtig.

Online-Dienst: Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

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