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Der Kantonsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, das Sozialhilfegesetz (SHG) und die Sozialhilfeverordnung (SHV) per 1. März 2020 in Bezug auf die Alimentenhilfe zu ändern. Es wurde die Teilbevorschussung der Kinderalimente eingeführt. Mit der Einführung der Teilbevorschussung kann der Schwelleneffekt beseitigt, der Erwerbsanreiz verbessert und der Grundsatz «Arbeit muss sich lohnen» gestärkt werden.

Der Anspruch auf Bevorschussung / Teilbevorschussung muss geprüft werden und darf eine vom Kanton festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Bis das massgebende Einkommen eine bestimmte Grenze erreicht, werden die ausstehenden Unterhaltsbeiträge voll bevorschusst. Der Umfang der Bevorschussung richtet sich dabei nach dem im Rechtstitel genannten und nicht geleisteten Unterhaltsbeitrag. Die Bevorschussung darf den Betrag der maximalen Waisenrente gemäss dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946 (SR 831.10) nicht übersteigen.

Überschreitet das massgebende Einkommen eine bestimmte Grenze, reduziert sich die Bevorschussung im Verhältnis der Höhe des massgebenden Einkommens zu dieser Grenze (Teilbevorschussung), bis der Anspruch ganz entfällt.

Kommen Alimentenschuldner und -schuldnerinnen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die unterhaltsberechtigte Person oder deren gesetzliche Vertreterin bzw. deren gesetzlicher Vertreter an die zuständige Stelle der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes wenden. Die Regionale Alimentenhilfe Sursee führt diese Dienstleistung im Auftrag folgender Gemeinden durch:

Buttisholz, Eich, Geuensee, Hildisrieden, Knutwil, Mauensee, Menznau, Nottwil, Oberkirch, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee und Triengen.

Haben Sie den gesetzlichen Wohnsitz in einer der oben erwähnten Gemeinden, so melden Sie sich telefonisch bei der Regionalen Alimentenhilfe Sursee (Tel. 041 926 90 67 oder 041 926 90 60). Diese informiert Sie über das Vorgehen und vereinbart mit Ihnen einen Besprechungstermin.

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